Eine eigensinnige Staatsanwältin und ein Kinderpsychiater müssen in einer Sondereinheit im Kampf gegen Verbrechen an Frauen und Kindern wohl oder übel zusammenarbeiten.
Eine eigensinnige Staatsanwältin und ein Kinderpsychiater müssen in einer Sondereinheit im Kampf gegen Verbrechen an Frauen und Kindern wohl oder übel zusammenarbeiten.